Auf der Startseite finden Sie unter „So läuft’s“ einen Überblick über
den
typischen Ablauf.
Der erste Schritt ist ganz einfach: Nehmen Sie hier Kontakt mit mir auf – alles Weitere besprechen wir gemeinsam.
Der erste Schritt ist ganz einfach: Nehmen Sie hier Kontakt mit mir auf – alles Weitere besprechen wir gemeinsam.
Ja, die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei – und
selbstverständlich gibt es keine versteckten Kosten.
Erst wenn Sie sich im Anschluss bewusst für eine tiefergehende Beratung oder eine weitergehende anwaltliche Begleitung entscheiden, besprechen wir gemeinsam die Vergütung.
Erst wenn Sie sich im Anschluss bewusst für eine tiefergehende Beratung oder eine weitergehende anwaltliche Begleitung entscheiden, besprechen wir gemeinsam die Vergütung.
Das hängt vom jeweiligen Fall und dem gewählten Abrechnungsmodell ab.
Ich biete Ihnen verschiedene Möglichkeiten an – etwa Stundenhonorar, Pauschalvergütung, die klassische Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder kombinierte Modelle.
Einen Überblick dazu finden Sie auf der Startseite unter „Flexible Preisgestaltung“.
Wichtig für Sie: Bevor wir etwas vereinbaren, entstehen für Sie gar keine Kosten – auch die Ersteinschätzung ist kostenfrei.
Ich biete Ihnen verschiedene Möglichkeiten an – etwa Stundenhonorar, Pauschalvergütung, die klassische Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder kombinierte Modelle.
Einen Überblick dazu finden Sie auf der Startseite unter „Flexible Preisgestaltung“.
Wichtig für Sie: Bevor wir etwas vereinbaren, entstehen für Sie gar keine Kosten – auch die Ersteinschätzung ist kostenfrei.
Kein Problem – ich übernehme die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gerne
für Sie. Dafür benötige ich lediglich eine Kopie Ihres Versicherungsscheins bzw. die
wichtigsten Vertragsdaten.
So erfahren wir schnell und unkompliziert, ob und in welchem Umfang die Kosten
übernommen werden.
Meine Kanzlei befindet sich in Bremen – ich bin jedoch in ganz Deutschland für
Mandanten tätig.
Selbstverständlich. Sie können mich persönlich in meiner Kanzlei aufsuchen – wir
können uns aber ebenso gut ausschließlich per Video, Telefon oder E-Mail abstimmen.
Welche Form der Kommunikation am sinnvollsten ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Ich richte mich dabei flexibel nach Ihren Bedürfnissen.
Welche Form der Kommunikation am sinnvollsten ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Ich richte mich dabei flexibel nach Ihren Bedürfnissen.
Dass Sie sich vorab informiert haben, ist sogar hilfreich. Auch wir Anwälte
verschaffen uns durch KI immer häufiger einen Überblick und setzen sie zwecks
Effizienz sinnvoll ein. Eine KI übernimmt jedoch keine Verantwortung für Ihren Fall.
Häufig kommt es jedoch auf rechtliche Feinheiten an, die eine KI (noch) nicht
greifen kann. Ich setze genau dort an, wo Google & KI aufhören und ordne ein, was
auf Ihren Fall zutrifft, was nicht – und vor allem, wie Sie strategisch sinnvoll
vorgehen können.
Unbedingt. Genau dafür ist die kostenlose
Ersteinschätzung da. Sie hilft
Ihnen, überhaupt erst zu klären, ob und wie juristische Unterstützung sinnvoll ist.
Manchmal reicht ein kurzes Gespräch, um den nächsten Schritt sicher einzuschätzen – auch wenn er nicht unbedingt mit einer anwaltlichen Vertretung beginnt.
Manchmal reicht ein kurzes Gespräch, um den nächsten Schritt sicher einzuschätzen – auch wenn er nicht unbedingt mit einer anwaltlichen Vertretung beginnt.
Ja, absolut. Nicht jedes rechtliche Problem endet im Streit oder vor Gericht.
In vielen Fällen lassen sich außergerichtliche Lösungen finden – durch Kommunikation, Vermittlung oder eine geschickte juristische Strategie im Hintergrund. Mein Ziel ist es nicht, Streit zu erzeugen, sondern Ihre Interessen effektiv zu vertreten – auf dem Weg, der zu Ihnen passt.
In vielen Fällen lassen sich außergerichtliche Lösungen finden – durch Kommunikation, Vermittlung oder eine geschickte juristische Strategie im Hintergrund. Mein Ziel ist es nicht, Streit zu erzeugen, sondern Ihre Interessen effektiv zu vertreten – auf dem Weg, der zu Ihnen passt.
Überhaupt nicht. Das kommt in der Praxis häufiger vor, als man denkt und kann
verschiedene Gründe haben.
Manchmal ist auch eine zweite Einschätzung sinnvoll, auch wenn an der ersten Rechtsberatung nichts auszusetzen war.
Manchmal ist auch eine zweite Einschätzung sinnvoll, auch wenn an der ersten Rechtsberatung nichts auszusetzen war.